Die

Wilhelm Vaillant Stiftung

wurde 1981 von Prof. Dr. Ing. Dr. med. Wilhelm Vaillant als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet.

Sie fördert die medizinisch wissenschaftliche Forschung sowie den Aufbau und den Betrieb von Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge. Außerdem schreibt sie alle zwei Jahre den mit bis zu 30.000 Euro dotierten Wilhelm Vaillant Preis aus.

Die Stiftung ist gemeinnützig und selbstlos tätig.

Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat.

Stiftungen zählen zu den wichtigsten Pfeilern unserer lebendigen Bürgergesellschaft

Dr. Angela Merkel

Der Stiftungszweck

In der Satzung ist der Stiftungszweck wie folgt beschrieben:

Nr. 2.1

Die Stiftung fördert die Gesundheitsvorsorge durch Gewinnung von wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnissen, insbesondere zur Früherkennung von Tumorerkrankungen und durch die Umsetzung dieser Erkenntnisse. Wenn ausreichende Mittel vorhanden sind, können auch andere wissenschaftliche Vorhaben auf dem Gebiet der Medizin gefördert werden.

Nr. 2.2

Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:

1. Förderung von Vorhaben auf dem Gebiet der Krankheitsfrüherkennung

2. Gewährung von Zuschüssen zur Deckung der Kosten wissenschaftlicher Arbeit

3. Gewährung von zweckgebundenen Beihilfen.

4. Verleihung eines Preises für hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der klinischen oder theoretischen medizinischen Forschung.

Die vollständige Satzung der Stiftung finden Sie in diesem PDF-Dokument: